23/11/17
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Einführung Warnapp ‚BIWAPP‘

Magistrat beschließt Einführung der Warnapp ‚BIWAPP‘ in Darmstadt

Um die Bevölkerung bei Katastrophen schneller und umfassender über ihre Mobilfunkendgeräte informieren zu können, hat der Magistrat der Wissenschaftsstadt Darmstadt in seiner jüngsten Sitzung die Einführung der Warnapp ‚BIWAPP‘ beschlossen.

Bürgermeister und Ordnungsdezernent Reißer: „Kommen mit der Einführung unserem gesetzlichen Auftrag nach und haben ab 2018 eine weitere Möglichkeit, die Bürgerinnen und Bürger schnell und unkompliziert vor Katastrophenfällen zu warnen und über Gefahrensituationen zu informieren“

Um die Bevölkerung bei Katastrophen schneller und umfassender über ihre Mobilfunkendgeräte informieren zu können, hat der Magistrat der Wissenschaftsstadt Darmstadt in seiner jüngsten Sitzung die Einführung der Warnapp ‚BIWAPP‘ beschlossen. Die Abkürzung steht für ‚Bürger Info & WarnApp‘. Mit dem Beschluss erfüllt der Magistrat nach umfangreichen Beratungen damit den gesetzlichen Auftrag zur Warnung und Information der Bevölkerung, als Ergänzung zu dem bestehenden Sirenennetz. Die neue Warnapp soll den Bürgerinnen und Bürgern der Wissenschaftsstadt Darmstadt spätestens mit Beginn 2018 zur Verfügung stehen. Das Land Hessen beteiligt sich an den Kosten. 

Bürgermeister Rafael Reißer benennt die Vorzüge der Einführung: „Mit ‚BIWAPP‘ haben wir als Kommune ab 2018 die Möglichkeit, die Bürgerinnen und Bürger unserer Stadt im Katastrophenfall schnell und unkompliziert über ihre Smartphones über die Situation vor Ort zu informieren und vor Gefahren zu warnen. Ergänzende Verhaltenshinweise für die Bevölkerung lassen sich mit Hilfe der App ebenfalls an die Betroffenen übermitteln. Die Entscheidung für ‚BIWAPP‘ basiert neben der Empfehlung einer stadtinternen Arbeitsgruppe vorrangig auf der Betrachtung der Zukunftsfähigkeit einer Warnapp. Unter dem Blickwinkel einer digitalen Stadt schätzen wir insbesondere die Möglichkeit der Versendung von Informationen zum Ausfall städtischer Infrastruktur sehr hoch ein. Dazu zählen auch Ereignisse wie zum Beispiel Schulausfälle, Straßensperrungen durch ungeplante Ereignisse, der Ausfall städtischer Infrastrukturen in den Bereichen Entsorgung, Erreichbarkeiten und Servicezeiten oder etwa die Auswirkungen eines Streiks“, erläutert Reißer. 

Die App ‚BIWAPP‘ der Firma Marktplatz GmbH ist das regionale Warn- und Informationssystem vieler Kommunen in Deutschland. Es dient Städten und Landkreisen dazu, ihre Bürger über das Mobiltelefon vor akuten Gefahren, Risiken und örtlichen Einschränkungen zu warnen. An der Entwicklung waren Feuerwehren und Katastrophenschützer beteiligt. Die Warn-Kategorien umfassen beispielsweise Bombenfund, Chemieunfall, Feuer, Hochwasser, Großschadenslage, Unwetter, Verkehrsunfall, Unterrichtsausfall und Seuchenfall. BIWAPP-Nutzer erhalten auch die nationalen Warnungen des Bundesamtes für Bevölkerungsschutz und Katastrophenhilfe (BBK), die in dessen Notfall-Informations- und Nachrichten-App (NINA) eingespeist werden, sowie die Unwetterwarnungen des Deutschen Wetterdienstes (DWD). Der Nutzer der App kann seine Warngebiete, die gewünschten Themenbereiche (Warn-Kategorien) und die Benachrichtigungsweise individuell festlegen. Für den individuellen Notfall bietet BIWAPP außerdem eine Hilferuffunktion mit automatischer Erkennung des Standortes (Ortungsfunktion) an. Bei Aktivierung der Wächterfunktion erhalten Nutzer auch fernab des Heimatortes für ihren aktuellen Aufenthaltsort Warnungen, sofern BIWAPP in diesem Bereich von den Behörden eingesetzt wird. 

Hintergrund: Gesetzlicher Auftrag 

Das hessische Gesetz über den Brandschutz, die Allgemeine Hilfe und den Katastrophenschutz (HBKG) verpflichtet die Wissenschaftsstadt Darmstadt, die Warnung der Bevölkerung sicherzustellen (§3 Abs.1 Ziffer 5). Als ein mögliches Warnmedium unterhält die Wissenschaftsstadt Darmstadt ein Sirenennetz, das durch die Untere Katastrophenschutzbehörde betreut wird und kontinuierlich erweitert wird. Nach einer Sirenenwarnung werden nähere Informationen zurzeit nur über Rundfunk und Fernsehen ausgestrahlt. Das HBKG eröffnet über den Paragrafen 34a mittlerweile auch die zusätzliche Möglichkeit, für die Warnung und Information der Bevölkerung neue Technologien („Warnapps“) einzusetzen. 

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